Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB – Fahrschule Finocchio

 

  1. Eine Lektion mit dem Auto oder Motorrad dauert 50 min.
  2. Anmeldungen/Termine werden per Internet, Email, Telefon oder mündlich vereinbart und sind verbindlich.
  3. Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online ) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Prüfung. Die Fahrschule Finocchio verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
  4. Bei Nichterscheinen oder zu spätem Abmelden werden die gesamten Kurskosten oder die gesamte Fahrlektion verrechnet. Eine Abmeldung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich oder mündlich vorliegt. Bei Krankheit oder Unfall ist ein Arztzeugnis vom Spezialisten oder Arzt ohne Aufforderung vorzuweisen.
  5. Dem Bewerber der Kategorie B, BE, BPT wird eine einmalige Grundpauschale von CHF 100. — in Rechnung gestellt. Mit diesem Beitrag entfällt für den Kunden der Selbstbehalt von CHF 1000. —, sowie alle durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden und Administrativenaufwände.
  6. Die benötigten Fahrstunden werden jeweils Ende Monat per Mail oder in Papierform in Rechnung gestellt.
  7. Die Fahrschule Finocchio stellt am Schluss der Ausbildung eine Endrechnung zusammen.
  8. An der Fahrprüfung werden zwei Lektionen in Rechnung gestellt.
  9. Teilnehmer, welche unter Drogen, Alkohol oder Medikamenteneinfluss stehen, werden nicht zum Kurs oder zur Fahrstunde zugelassen. In diesem Fall hat der betreffende Kursteilnehmer KEINEN Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes respektive der Fahrlektion.
  10. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, wird von den Kursteilnehmern ein kollegiales und kooperatives Verhalten erwartet. Verhält sich ein Kursteilnehmer störend oder ausfällig, kann er, nach einer vorgängigen mündlichen Verwarnung,  vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat er KEINEN Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes.
  11. Zum Motorradgrundkurs werden nur Fahrzeuge zugelassen, welche den üblichen Zulassungsvorschriften entsprechen. Abgeänderte oder fahruntaugliche Fahrzeuge werden nicht zum Kurs zugelassen. Mit SPIKES – Reifen ausgerüstete Fahrzeuge können nicht am Motorradgrundkurs teilnehmen. Wenn nötig, kann ein Motorrad der Kat A1/A für den Grundkurs gegen einen Unkostenbeitrag von CHF  60.— pro Teil (4 Stunden) gemietet werden. Eine frühzeitige Reservation ist hierfür erforderlich.
  12. Falls ein ausgeschriebener Kurs, aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden muss, hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendwelche Abgeltungen. Die schon bezahlten Kurskosten werden in diesem Fall auf Wunsch rückvergütet. Des Weiteren behält sich die Fahrschule Finocchio das Recht vor, einen gebuchten Kurs spätestens vier Tage vor dem geplanten Kursdatum zu annullieren, falls aus irgendwelchen Gründen zu wenige Kursteilnehmer zum Kurs eingeschrieben sind.
  13. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bülach ZH.
  14. Die AGB werden mit einer Anmeldung automatisch akzeptiert.

Aus Gründen der Einfachheit, wurde auf die Ausführungen in der weiblichen Form verzichtet.


AGB Fahrschule Finocchio, Bülach 03.01.2019